Walthers Saftblog wird abgemahnt – 150.000 Euro Gegenstandswert


Da kann einem der ganze Spaß am Bloggen gehörig vergehen. Ich dachte ich gucke nicht richtig, als ich von Kerstin Walther folgende Worte las:

“Aufgrund der folgenden Weblogeinträge, hatten wir gestern Post von einer Anwaltskanzlei, welche den Deutschen Olympischen Sportbund e.V. vertritt. Gegenstandswert 150.000 Euro.”

es folgen die Überschriften der abgemahnten Beiträge

“Und allerspätestens jetzt sind wir uns ziemlich sicher, daß wir das Saftblog vom Netz nehmen werden. Wir sind weder in der Lage, jeden Eintrag vor Veröffentlichung juristisch prüfen zu lassen, noch die Kosten die mit einer Verpflichtungserklärung verbunden sind, finanziell zu tragen. So viel Geld verdienen wir nun auch nicht mit dem bißchen Saft.

Dieses Blog wollten wir nutzen um mit Kunden, Interessenten und anderen zu kommunizieren. Wenn wir nicht über Dinge reden/schreiben dürfen, die uns über das Geschäft hinaus beschäftigen, dann wird dies hier zu einer Walthers-Werbeveranstaltung – und das ist nicht Sinn der Sache.

Es tut uns sehr leid, aber ein Kundendialog in Form eines Weblogs durch ein Unternehmen ist in Deutschland nicht möglich. Es lebe die Freiheit!”

Quelle: Rufausbeutung, Urheberrechtsverletzung, Irreführung, Markenrechtsverletzung

“Scheiße” dachte ich, “wenn das jetzt schon so weit kommt, dass so ein super geschriebenes Blog vom Netz geht, nur weil ein paar abmahnwütige Anwälte nicht wissen, was sie mit ihrer Zeit machen sollen, dann gute Nacht Deutschland!”

Etwas Mut haben mir dann die vielen Kommentare auf dem Saftblog gemacht. Bis heute morgen (06:35) waren es immerhin schon 58. Sie machen hoffentlich auch Kirstin Mut. Und sie machen deutlich, dass man sich nicht alles gefallen lassen kann.

Die einen oder anderen Vorschläge aus den Kommentaren sind durchaus erwägenswert, aber lest selbst.

Auf jeden Fall wünsche ich den Saftbloggern viel, viel Durchhaltevermögen, noch viel mehr Unterstützung von Bloggern und Nichtbloggern und letzten Endes den juristischen Sieg! Damit dann auch wieder Freude an der Arbeit eintreten kann, denn die wird zwischenzeitlich garantiert immer wieder auf dem Prüfstein stehen.

Nachtrag 1: Klaus Eck hat eine gute Übersicht zum Thema Abmahnungen für diesen speziellen Fall.

Nachtrag 2: Das farliblog hat einen sehr guten Alternativ-Vorschlag zu den olympischen Symbolen. Super gemacht!!!

Und Udo Vetter beleuchtet auf seinem Lawblog die juristischen Perspektiven.

[tags]Abmahnung, Saftblog[/tags]

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Leserkommentare

[...] Leider musste ich auch schon selbst schlechte Erfahrungen mit der deutschen Rechtssprechung machen, so dass ich die Reaktion von Kirstin Walther, den Saftblog zu schliessen, sehr gut nachvollziehen kann.  Aber gerade eben meine Erfahrungen haben gezeigt: Es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird !!!! Und bereits jetzt gibt es viel Beistand im Bloggerland… wie zum Beispiel hier oder hier oder hier [...]

[...] olympische sportbund werbung für seine sache macht…’ RSS feed fuer kommentare und trackback URI fuer ‘und wieder eine abmahnung… oder wie der deutsche olympische sportbund werbung fürseine sache macht…’   [...]

[...] Um den unsportlichen Widersinn des Vorgehens gegen den Saftblog zu verstehen, reicht es nicht, allein markenrechtliche Überlegungen anzustellen, denn der gesunde Menschverstand, der Jeden sofort erkennen lässt, dass der Saftblog in den beiden abgemahnten Artikeln in keiner Weise die Marke Ol*mpia für eigene Werbezwecke mißbraucht hat, ist in der deutschen Juristerei schon lange nicht mehr gefragt. [...]

Keine Sorge, wichtig ist jetzt nur, dass das Saftblog vor allem bis zum Bundesverfassungsgerichtshof durchhält. Denn die ganze Abmahnung beruht ja bekanntlich auf dem verfassungswidrigen Olympiaschutzgesetz (OlympiaSchG) und nicht auf anderen urheber- oder markenrechtlichen Bestimmungen, da die Olympischen Ringe Allgemeingut sind und daher nicht als Marke geschützt werden können.

Der DOSB e.V. verteidigt mit seiner Abmahnung eine Marke, die er gar nicht besitzt, ja die es nicht einmal gibt, wie Ihnen jeder Anwalt sofort flüstern wird. Schon der Rechtsvorgänger, das ehemalige NOK, hat mehrere Versuche gemacht, die olympischen Ringe als Marke beim deutschen Patent- und Markenamt einzutragen. Alle Versuche scheiterten mit der Aussage des DPMA, die olympischen Ringe seien, da schon seit über hundert Jahren in allgemeinem weltweiten Gebrauch, nach deutschem Recht nicht als Marke einzutragen.

2. Der DOSB beruft sich nun auf das OlympSchG, das rasch herbeigezaubert worden ist, da ansonsten die Olympia-Bewerbung der Stadt Leipzig nicht vom IOK angenommen worden wäre.

Bisher hat sich erst ein Gericht mit diesem Gesetz auseinandergesetzt, im damaligen Verfahren DOSB gegen Lucky Strike: das Landgericht in Darmstadt.

Und dessen Urteil vom 22.11.2005 war sehr eindeutig:
“Als einmalige und kompetenzüberschreitende gesetzgeberische Maßnahme verstößt das Olympiaschutzgesetz gegen höherrangiges Verfassungsrecht; daher kann seine Einhaltung nicht verlangt werden”.

“Kirstin”!

da war ich wohl im Buchstaben verrutscht,
klar muß es Kirstin Walther heissen,

danke!

Ist schon ein Kreuz mit dem Urheberschutz. PR Blogger Klaus Eck hat einen nachdenklicheren Ansatz ins Netz gestellt, siehe hier.

Nur, im vorliegenden Fall mit den 5 Ringen ist das letzte Wort anscheinend noch lange nicht gesprochen, was mensch so auf JuraBlogs lesen kann.

Es ist doch ein bisschen, hm, seltsam, wenn Begriffe, die seit Jahrtausenden bestehen, nun von einer Organisation ge-urheber-rechtet werden.

Wenn dies aber so statthaft sein sollte in unserem Lande, dann sehe ich noch schwärzer für den so hoch gelobten freien Markt in D.

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